
Darf man in seine Wohnungstür einen Türspion einbauen lassen? Es kommt darauf an meint die Justiz: Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt und sich besser schützen will, indem er z.B. einen Türspion in seine Wohnungstür einbauen möchte, der braucht dazu die Genehmigung der Wohnungseigentümergemeinschaft.
ein Wohnungseigentümer wollte seine Wohnungstür mit einem Spion ausstatten, dies geht jedoch nur mit Einverständnis der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Alternative Sicherheitsvorkehrungen wie Türketten oder Türriegel dagegen können Eigentümer auch ohne Erlaubnis der Gemeinschaft einbauen.
Für Mieter gilt jedoch immer: Erst den Wohnungseigentümer um Erlaubnis fragen, wenn bauliche Änderungen wie ein Türspion oder ein zusätzliches Sicherheitsschloss gewünscht sind.
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